Zum Kapital eines Musikers zählt sein einwandfrei funktionierendes Gehör. Der Arbeitgeber hat nach Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutz-Verordung (LärmVibrationsArbSchV) die Verpflichtung, den Arbeitnehmer vor Gehör gefährdendem Schall zu schützen. Oft gehen Musiker aber mehreren Tätigkeiten (z. B. Einzelüben, Unterrichten,...) nach, von deren Belastung für den Musiker der Arbeitgeber häufig keine genaue Kenntnis haben kann. Für diese Fälle wird dem Musiker ein Auswahlprogramm angeboten als Hilfe bei der Ermittlung seiner Belastung und für die Auswahl des Gehörschutzes.
Die Software darf zum Zweck des Arbeitsschutzes genutzt werden. Ihre Verwendung ersetzt nicht die vom Arbeitgeber nach LärmVibrationsArbSchV durchzuführende Gefährdungsbeurteilung. Insbesondere sei darauf hingewiesen, dass hier aus praktischen Gründen (die Lärmexposition kann von einem Arbeitstag zum anderen erheblich schwanken) der Wochen-Lärmexpositionspegel verwendet wird. Nach LärmVibrationsArbSchV (§ 15, Abs. 2) ist aber die Verwendung des Wochen- anstelle des Tages-Lärmexpositionspegels im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber bei der zuständigen Behörde zu beantragen.
Änderungen/Neuerungen der Version 1.2:
Eine kommerzielle Nutzung der Software ist nicht gestattet.
Die Software zur Auswahl von Gehörschützern wurde mit größtmöglicher Sorgfalt entwickelt und getestet. Dennoch kann für die Richtigkeit der Ergebnisse, gleich aus welchem Rechtsgrund, keine Haftung übernommen werden.
Gehörschützer-Auswahlprogrammm für Orchestermusiker (XLS, 597 kB) (MS Excel)
Da sich das Angebot an Gehörschützern häufig ändert, wird die Software regelmäßig aktualisiert (aktueller Stand: Programmversion: 1.2, Datenbank: November 2011).